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Beweissicherung – Rissprotokoll

Das Rissprotokoll ist eine effiziente, systematische, visuelle Zustandsaufnahme von Rissen und Schäden eines Gebäudes, eines Umgebungsbauwerkes oder einer Strasse. Risse und Schäden müssen eindeutig beschrieben sein, damit Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt eindeutig feststellbar sind.

Das Rissprotokoll ist eine effiziente, systematische, visuelle Zustandsaufnahme von Rissen und Schäden eines Gebäudes, eines Umgebungsbauwerkes oder einer Strasse. Risse und Schäden müssen eindeutig beschrieben sein, damit Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt eindeutig feststellbar sind. Rissbreite, Risslänge und Lage sind hierfür zwingend notwendige Angaben.

In der Schweizer Norm SN 640 312 a der Vereinigung der Schweizerischen Strassenfachleute werden Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke behandelt.
Im Absatz D. Risse und Rissprotokolle werden Empfehlungen für Rissbeschreibungen vorgenommen.
Sehr häufig werden Rissprotokolle nach dieser Rissbeschreibung erstellt.

  • Feine Risse ≤ 0.2 mm
  • Mittlere Risse 0.2 bis 1 mm
  • Breite Risse 1 bis 3 mm
  • Klaffende Rissse ≥ 3 mm

Eine klare Vorgabe für Rissprotokolle und deren Umfang und Qualität gibt es jedoch nicht. Insofern ist es nachvollziehbar, dass jeder Anbieter von Rissprotokollen diese nach seinen Kriterien erstellt. Dies kann Vorteile haben, da z.B. die Aufnahmen individuell nach den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Nachteil ist, dass der Aufnahmeumfang unterschiedlich ist und vorbestehende Schäden nicht erfasst oder vergessen werden können. Dies kann gravierende Auswirkungen bei Schäden haben. Gehe Sie auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten.

Wir gehen mit der erweiterten Beweissicherung, resp. mit dem erweiterten Rissprotokoll deutlich über die zum Teil unvollständigen Beweissicherungen anderer Anbieter hinaus. Unvollständige Beweissicherungen können teuer werden.

Wir empfehlen grundsätzlich die erweiterte Beweissicherung, insbesondere bei hochwertigen Liegenschaften.

Das Rissprotokoll muss vor Baubeginn erstellt werden und sollte möglichst nah beim Baustarttermin liegen, damit die zeitliche Abgrenzung zu den Bauarbeiten gewährleistet ist.

Neben dieser Erstaufnahme können weitere Zwischenaufnahmen während des Bauverlaufes erforderlich sein. Diese sind zum Beispiel beim Beginn einer Parallelbaustelle mit überschneidenden Perimeter zu empfehlen.

Im Weiteren sind Zwischenaufnahmen zu empfehlen, wenn Veränderungen auftreten, die umgehend instandgesetzt werden müssen und der Zustand vor der Instandsetzung aus Gründen der Beweisführung festgehalten werden muss.

Reklamationen der Eigentümer der Nachbarliegenschaften sollten ernst genommen werden und können frühe Hinweise auf Veränderungen geben. Eine Schlusskontrolle wird normalerweise nach Beendigung des Bauvorhabens durchgeführt.

Eine Schlusskontrolle ist nicht zwingend erforderlich, wenn keine Veränderungen stattfanden und die Nachbareigentümer dies auch schriftlich bestätigen. Vorgaben gibt es keine.

Eine klare Empfehlung für eine Schlusskontrolle kann erst nach Beendigung des Bauvorhabens erfolgen.

Es ist zu beachten, dass die Feststellung von keinen Veränderungen eine wesentliche Feststellung ist und die Beweissicherung der Baustelle damit abgeschlossen werden kann.

Denken Sie daran, dass auch Jahre nach Beendigung des Bauvorhabens Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden könnten. Der unmittelbare Abschluss der Beweissicherung nach den Bauarbeiten garantiert die zeitliche Übereinstimmung mit der Baustelle und damit klare Verhältnisse.

Grundsätzlich werden bei einer Zustandsaufnahme, sowie bei Zwischen- und Schlusskontrollen keine Beurteilungen vorgenommen. Die Aufnahme entspricht einer Tatsachenfeststellung, vergleichbar mit einer polizeilichen Aufnahme. Allfällige Beurteilungen und Stellungnahmen sind separat vorzunehmen.

Eine mangelhafte, oberflächliche und lückenhafte vorsorgliche Beweissicherung, welche von bautechnischen Laien, ungenügend ausgebildeten Technikern oder gar Hilfspersonen durchgeführt wird, kann im Schadenfall gravierende haftungsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Gehen Sie auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten.

Neben den visuell erkennbaren vorbestehenden Schäden, müssen aus unserer Sicht zwingend auch nicht visuelle, aber zerstörungsfrei prüfbare Schäden oder Hinweise auf Schäden erfasst werden, damit im Schadenfall nicht ohne weitere Abklärungen diese Schäden als baustellenbedingte Schäden geltend gemacht werden können.

Umso mehr gilt dies, da es keine einheitlichen Vorgaben für Zustandsaufnahmen, bzw. Rissprotokolle gibt.

Um diese qualitativ hochwertigen Aufnahmen zu gewährleisten, werden die erweiterten Beweissicherungen ausschliesslich von einem ausgebildeten Architekt und Ingenieur und in Sachen Beweissicherung jahrelang erfahrenen Experten und Sachverständigen durchgeführt.

Bei der erweiterten Beweissicherung gilt es zuerst abzuklären, ob ein Vororttermin bei der aufzunehmenden Liegenschaft zur Festlegung des Aufnahmeumfangs erforderlich ist. Jede Liegenschaft ist individuell und bedarf eines individuellen Massnahmenkataloges für die Aufnahmen um optimal abzusichern. Hinweise der Eigentümerschaft können in den Massnahmenkatalog mit einfliessen.

Massnahmen der erweiterten Beweissicherung sind z.B. alle Fenster und Türen, unabhängig von der Bauweise auf Funktionalität zu prüfen.

Gerade hochwertige Plattenbeläge geben immer wieder Anlass für Diskussionen und hohe Schadenersatzforderungen. Plattenbeläge werden auf Hohlstellen überprüft. Bei Bedarf wird ein Übersichtsplan mit den gerissenen und hohl liegenden Platten erstellt.

Aussenfassaden und Innenwände werden nach Bedarf ebenfalls auf Hohlstellen überprüft. Denn selbst kleinste Erschütterungen, welche tatsächlich noch unterhalb der zugrunde zulegenden Richtwerte der massgebenden Norm liegen, können Schäden verursachen, wenn bereits nicht sichtbare Mängel und Schäden vorhanden sind.

Es erfolgen umfangreiche Materialangaben der Bauteile und Einbauteile.

Sofern erforderlich werden Feuchtigkeitsmessungen für Vergleichsmessungen durchgeführt. Diese können Rückschlüsse auf Veränderungen während der Bautätigkeit zulassen.
Für jeden Raum werden die letzten Renovationsdaten erfasst, um im Schadenfall Mehrwertbetrachtungen vornehmen zu können.

Nicht visuell einsehbare Bauteile und Gebäudeteile werden quantitativ erfasst.

Risse, die aufgrund Ihrer Erscheinung und Lage permanent überwacht werden müssen, können und sollten mit einem Rissmonitor versehen werden.

Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsänderungen haben Einfluss auf das Riss- und Schadenbild. Wir messen diese für eine spätere Beurteilung von Veränderungen wichtigen Parameter innen und aussen.

Sofern erforderlich geben wir aufgrund des Gesamteindrucks eines Objektes Empfehlungen für weitere vorsorgliche Beweissicherungsmassnahmen (z.B. Präzisionshöhenmessungen, Erschütterungsmessungen, Inklinometermessungen, etc.).

Sämtliche Massnahmen der erweiterten Beweissicherung werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Wir beraten Sie ausführlich, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.

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Dipl.-Ing. Arch. FH SIA
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Gutachter SIA / Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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