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Überwachung / Monitoring

Je nach Gegebenheiten der Baustelle empfehlen wir die vorsorgliche Beweissicherung um Elemente der baubegleitenden Beweissicherung zu erweitern.

Sie dienen zum Einen der Eigenüberwachung der Baustelle und zum Anderen um Auswirkungen auf die Nachbarliegenschaften zu überwachen. Ein sofortiges Reagieren und ggf. eine Anpassung der Baumethode während des Bauverlaufs kann damit gewährleistet sein.

Baubegleitende Beweissicherung und Überwachung / Monitoring

Die Überwachungsmassnahmen sind je nach Gegebenheit vor Ort und den zu erwartenden Emissionen sorgfältig zu konzeptionieren. Sofern erstellt, enthält das Geotechnische Gutachten Vorgaben und Empfehlungen.

Wir unterstützen Sie dabei, eine sinnvolle baubegleitende Beweissicherung und Überwachung festzulegen.

Klassische Elemente der baubegleitenden Beweissicherung und Überwachung sind Setzungsmessungen und Erschütterungsmessungen.

    Setzungsmessungen (Nivellements)

    Setungsmessungen (Nivellements) dienen der Höhenüberwachung der Umgebung, bzw. Nachbarliegenschaften bei setzungsempfindlichem Baugrund, bzw. setzungsverursachenden Bauarbeiten. Setzungsmessungen können Grundlage für eine spätere Beurteilung von festgestellten Veränderungen sein und Aufschluss über das Ausmass der Veränderungen geben.

    Setungsmessungen (Nivellements) müssen vor Baubeginn mit einer 0-Messung erstellt werden.

    Zwischenmessungen sind in Abhängigkeit von den notwendigen Überwachungsintervallen festzulegen. Die Schlussmessung erfolgt üblicherweise nach Beendigung des Bauvorhabens.

    Erschütterungsmessungen

    Erschütterungsintensive Bauarbeiten wie z.B. Abbrucharbeiten, Felsabbau, Sprengarbeiten, Spundwandarbeiten, Pfählungen und Verdichtungsarbeiten können Schäden an Nachbarliegenschaften, bzw. Bauwerken und empfindlichen Betriebseinrichtungen verursachen.

    Für den Zeitraum dieser Bauarbeiten empfehlen wir eine Erschütterungsüberwachung der Nachbarliegenschaften, so dass rechtzeitig reagiert werden kann, bevor es zu Schäden an Bauwerken oder Betriebseinrichtungen oder sogar Menschen kommt.
    In der Schweizer Norm SN 640 312a sind Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke geregelt.

    Für die Erschütterungsüberwachung können wir auf modernste Erschütterungsmessgeräte zurückgreifen, die als autarke Einheit vor Ort beim jeweiligen Eigentümer installiert werden.

    Erschütterungsmessungen können Grundlage für eine spätere Beurteilung der festgestellten Veränderungen sein und Aufschluss über das Ausmass der Veränderungen geben. Erschütterungsmessungen dienen der Beweissicherung.

    Inklinometermessungen (Verschiebungsmessungen), Piezometermessungen (Grundwassermessungen) und Baugrubenüberwachungen, weitere geodätische und geotechnische Überwachungsmethoden, sowie Kanal-TV sind zusätzliche Elemente der Beweissicherung und Überwachung der Baustelle.

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