Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA

Experten und Sachverständige für Beweissicherung,
Schadenmanagement
und Baucontrolling
bsb management
Ingenieurbüro Alexander Foege

Dipl.-Ing. Arch. FH SIA
Swiss Experts / Gutachter SIA
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - Dozent IBZ / feusuisse

Hauptbüro Cham
Klostermatt 12, CH-6330 Cham ZG
+41 77 467 91 15
mail(at)schadenexperte.ch
 
- Beweissicherung
- Formale Arten
- Rissprotokoll
- Überwachung (Monitoring)
- Schadenmanagement
- Mediation
- Baucontrolling
- Radon
 
 
  Swiss Experts - Schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten
 
 
  Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
 
 
 
Aufgrund einer immer mehr verdichteten Bauweise und dem vermehrten Bauen im Bestand entstehen immer höhere Herausforderungen, einhergehend mit einem immer höheren Bedarf an Sicherheit und Beweissicherungen.

Bauen bedeutet ein Eingriff in die Umgebung. Bauarbeiten können trotz aller Vorsichtsmassnahmen Emissionen und Veränderungen im Baugrund verursachen, die Auswirkungen auf Nachbarliegenschaften haben können.

Gesetzliche Grundlagen zur Verantwortung des Eigentümers, bzw. Bauherrn sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.
Zu nennen sind hier insbesondere die
  • Art. 679, 679a Verantwortlichkeit des Grundeigentümers
  • Art. 684 Übermässige Einwirkungen
  • Art. 685 Graben und Bauen

Sofern das privatrechtliche Normenwerk SIA vereinbart ist, so gilt SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten. Zu nennen sind hier insbesondere

  • Art. 110 Sorgfaltspflichten des Unternehmers
  • Art. 111 Beweissicherung 

  • Art. 112 Schutz gegen Immissionen
  • Art. 113 Überwälzung von Haftungsfolgen
Vorsorgliche Beweissicherung

Um Veränderungen während den Bauarbeiten bei den Nachbarliegenschaften feststellen und überwachen zu können, ist eine Feststellung des Zustandes vor Baubeginn zwingend erforderlich. Die Beweissicherung dient der Abgrenzung des vorbestehenden Zustandes und kann damit ungerechtfertigte Schadenersatzforderung verhindern. Wir empfehlen, die betroffenen Eigentümer der Nachbarliegenschaften über den Umfang der Beweissicherungsmassnahmen von Beginn an mit einzubeziehen. So kann man Vertrauen und Transparenz schaffen.

Wir empfehlen immer eine Vorsorgliche Beweissicherung durchzuführen und je nach Gegebenheit der Baustelle eine baubegleitende Beweissicherung und Überwachung festzulegen. Denn Beweise gehen ab Baustart unwiederbringlich verloren!

Wir beraten Sie in der Wahl der geeigneten Beweissicherungsmassnahmen und der Festlegung des Aufnahmeperimeters und führen die Beweissicherung mit unserem kompetenten und erfahrenen Expertenteam durch. Gehen Sie auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten.


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