Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA

Experten und Sachverständige für Beweissicherung,
Schadenmanagement
und Baucontrolling
bsb management
Ingenieurbüro Alexander Foege

Dipl.-Ing. Arch. FH SIA
Swiss Experts / Gutachter SIA
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - Dozent IBZ / feusuisse

Hauptbüro Cham
Klostermatt 12, CH-6330 Cham ZG
+41 77 467 91 15
mail(at)schadenexperte.ch
 
- Beweissicherung
- Formale Arten
- Rissprotokoll
- Überwachung (Monitoring)
- Schadenmanagement
- Mediation
- Baucontrolling
- Radon
 
 
  Swiss Experts - Schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten
 
 
  Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
 
 
 
Baucontrolling - Aus Schaden wird man klug. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Diesem Leitgedanken folgend möchten wir Bauherren und Käufern von Liegenschaftsobjekten Unterstützung vor, während und
nach der Bauphase anbieten. Wer baut, sieht sich einer Vielzahl von Unwägbarkeiten gegenüber.
1. NEUBAU Check Haus/Wohnung - Gewerbe-/Industriebau
2. BESTANDSBAU Check Haus/Wohnung - Gewerbe-/Industriebau

1.1 Plan / Baustart
Prüfung der Planungs- und Kaufunterlagen aus technischer Sicht. Sind die Bau- und Leistungsbeschriebe ausreichend und gemäss Wunsch der Bauherrschaft definiert?

1.2 Vorsorgliche Beweissicherung zur Schadenabgrenzung/-vermeidung
Wir analysieren die Baumassnahmen und empfehlen Ihnen entsprechende Beweisssicherungsmassnahmen zur Absicherung Ihres Bauvorhabens und damit zur Absicherung vor unberechtigten Schadenersatzforderungen von Nachbarliegenschaften.

1.3 Baustelle
Im Rahmen von Begehungen wird vor Ort die Baustelle auf Mängel, bzw. Ausführungsfehler überprüft. So können bereits während des Bauprozesses versteckte Mängel erkannt und umgehend durch die jeweiligen Gewerke behoben werden. Das ist im Interesse aller Baubeteiligten, denn schliesslich können dadurch Mängel und damit teure und aufwendige Mängelbehebung im Anschluss an die Fertigstellung vermieden werden. Es sollen keine Konkurrenzen zu den bestehenden Strukturen entstehen, sondern im Sinne einer Win-Win Situation alle Baubeteiligten profitieren. Je nach Wunsch und Anforderungen bieten wir für verschiedene Phasen des Bauverlaufs Qualitätskontrollen an. Sie beinhalten die technische Qualitätskontrolle zum jeweiligen Ausführungsstand.
Qualitätskontrollen werden üblicherweise:
  • nach Fertigstellung Keller-/Bodenplatte
  • nach Errichtung des Rohbaus
  • nach Errichten des Dachstuhls, bzw. der Dacheindeckung
  • vor, während und nach Abschluss des Innenausbau
durchgeführt. Wohnungsbau analog. Beachten Sie hier, dass Sie als Stockwerkseigentümer nicht nur für Ihre Wohnung sondern auch für den allgemeinen Gebäudeteil in der Verantwortung stehen.

1.4 Bauabnahme
Unterstützung bei der Bauabnahme, bzw. Übergabe des Bauvorhabens
Mit der Bauabnahme beginnen Garantie-, bzw. Rügefristen zu laufen. Grundlage für Garantie-, bzw. Rügefristen bilden die abgeschlossenen Verträge. Es ist ein Unterschied ob die SIA-Norm 118 „Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“ oder sonst das Obligationenrecht (OR) zur Anwendung kommen.

1.5 Garantieabnahme (2 Jahre, SIA-Norm 118)
Prüfung des Bauwerks vor Ablauf der 2-jährigen Rügefrist. Die Rügefrist beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag der Abnahme. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre für die Mängelrechte des Bauherrn und 10 Jahre für Rechten an Mängeln, die der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat.

 

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